Zitat:
Entschuldige, ist nicht persönlich gemeint, aber da bist du einer ordentlichen Räuberpistole aufgesessen: Lastschriften haben aus Käufersicht den unendlichen Vorteil, binnen sechs Wochen ohne Angabe jeden Grundes und auch danach bei Fehlen einer beweiskräftigen Einzugsermächtigung jederzeit widerrufbar zu sein. Für Dich als Kontoinhaber sind sie der Zahlungsweg mit dem denkbar geringsten Risiko überhaupt. Die einzigen, die man auf diesem Weg bescheißen kann, sind die, die sich nicht ab und an mal die vertretbare Mühe machen, ihre Kontoauszüge und die darin aufgeführten Abbuchungen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Und die dürften mpMn ohnehin genug Geld haben.
Hi,
da pflichte ich David voll und ganz bei.
Etwas sichereres als Abbuchung gibt es nicht.
Wenn der Abbuchende keine Erlaubnis deinerseits vorlegen kann, dann ist die Abbuchung hinfällig.
Die Banken verfahren folgendermassen:
wenn du die Möglichkeit Beträge abzubuchen haben möchtest, dann musst du das bei deiner Bank beantragen. Deine Bank räumt dir dieses Privileg aber nur ein, wenn du a.) deiner Bank sehrgut bekannt bist, b.) solvent und c.) deiner Bank schriftlich versichert hast, dass du nur Beträge einziehst für welche du auch eine schriftliche Erlaubnis vorliegen hast.
Diese schriftliche Erlaubnis musst du zwar nicht vorlegen, weil deine Bank auf Grund deiner Versicherung dir glaubt eine solche zu besitzen, aber im Streitfall musst du sie doch vorlegen.
Kommt es zum Streit und du kannst die Erlaubnis nicht vorlegen, dann sperrt dich deine Bank für zukünftige Abbuchungen und deine Bank muss Ersatz leisten für den unrechtmässig abgebuchten Betrag.Diesen Ersatz holt sie sich sebstverständlich wieder bei dir mit saftigen Gebühren obendrein und deine Privilegien sind alle dahin.
Soweit aus der Sicht des Abbuchenden.
Der Kunde oder soll ich schreiben der "Abgebuchtwordene" kann jeden Betrag innerhalb 4 Wochen (früher 6 Wochen) ohne Angabe von Gründen zurückbuchen.
Diese Rückbuchungen sind allerdings mit saftigen Gebühren belastet welche der Abbuchende zu tragen hat.
Wenn diese Rückbuchung aber ungerechtfertigt sein sollte (Abbuchungserlaubnis erteilt) muss der Kunde alle Kosten tragen.
Also mal schnell aus Jux zurückholen kann auch ins Auge gehen.
Cheers