Hallo Smeili,
ganz klar ist, das Du Dein Bier nicht verkaufen darfst, wenn Du kein Braumeister bist, oder einen eingestellt hast. Das hat auch nix mit Zoll oder so zu tun. Die sind nur an der Steuer interessiert.
Um z.B. auf Gemeindefesten oder anderen Vereinsmeiereien Dein Bier zu verkaufen, muss folgendes beachtet werden.
1. Du mußt den"Stoff" spenden, d.h. Spendenquittung vom Verein
2. Du, oder der Verein müssen eine sogenannte "Gattung des Gastgewerbes" haben, bzw. besorgen für diesen Tag/Tage. Kostet bei uns 25 €. Ist aber wahrscheinlich bundesweit unterschiedlich.
Ich habe letztes Jahr beim Gewerbeamt angerufen. Da erfährst Du alles. Mußt denen allerdings klar machen, dass Bier entweder gut wird, weil es hygienisch einwandtfrei zubereitet wurde, oder sowieso kaputt geht, wenn einer rumgeschlampt hat.
Wir haben für's Gemeindefest dem Kindergarten Bier gespendet und für 1,50 € die Halbe verkauft. Der Erlös war natürlich in voller Höhe für den Kindergarten bestimmt. Dieses Jahr brauen wir z.B. auch wieder für's Gemeindefest, weil vorm Altar in der Kirche ein Teppich fehlt.
Gruß
Kücki