Hallo,
nachdem der Braumeisterzwang ja nicht mehr existiert, stelle ich mir die Frage ob ich jetzt ohne Probleme mein Bier verkaufen kann. Das ein Gewerbe angemeldet, Biersteuer gezahlt werden muss und die Brauanlage und der Brauraum gemäß den Vorgaben des Gewerbeaufsichtamtes eingerichtet sein muss, ist mir klar.
Hat jemand hier im Forum dieses Prozedeur schon durchlaufen und kann mir einige Tipps geben? Kennt jemand die genaue Rechtslage für den Verkauf meines Bieres?
Wäre dankbar für zahreiche Informationen und Tipps!
Gruß
Thomas
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