Ich gehe mal davon aus, dass Dein Beitrag ernst gemeint war und übersehe ggf. satirische Ansätze.
Zitat:
ja ist den gute mann denn noch ganz bei trost ?
Also wirklich, ein Ketzer. Steinigt ihn, prangert ihn, schickt ihn in den Dschungel. Der Mann ist eine Gefahr für das letzte, das uns Deutschen noch Identität gibt: Ein auf 500 Jahre altem Lobbyismus basierender Budenzauber, mit dem man Verbraucher irreführt und ihnen das Märchen von der reinlichen Güte der Tradition verkauft. Und überhaupt: Wir sind doch schließlich nicht in Gallien, da könnte ja jeder aus dem Wald kommen und sagen er sei ein Wildschwein!
Zitat:
soll lieber ein gutes hefe ansetzen
Genau, ein Hefeweizen, natürlich streng nach dem bayerischen Reinheitsgebot von 1516. Aber bitte nur mit Gerste, nicht wahr. Und natürlich ohne Hefe, is klar.
So, nachdem die Rubrik "grober Unfug" damit erst Mal abgearbeitet ist (nichts für Ungut, aber das ist nun mal mein Lieblingsaufregerthema), nun zu dem, was ich vorhin schon zu schreiben angefangen hatte:
Jung und schön durch Bier - das wussten WIR doch schon immer!
Für eine Ausnahme im Reinheitsgebot wollen die Brauer notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht streiten. - Warum eine Ausnahme, kann nicht einfach endlich Schluss sein mit dem Mumpitz? Sind 500 Jahre lobbyistisch geprägten Schwachsinns nicht genug?
Anti-Aging-Bier, Wellness - klar, wenn es um jung und sportlich, schön und neu geht, muss natürlich denglisches Kauderwelsch her. Hier stünde Herrn Fritsche in der Tat mehr Traditionsbewusstsein gut zu Gesicht (wobei ich nicht die beliebte Deutsche Tradition meine, aus allem, was exotisch klingt und nicht jeder auf Anhieb versteht, auf eine Innovation zu schließen).
Für das Jungbrunnen-Bier habe sich bereits ein Betreiber von Altersheimen in der Schweiz interessiert, heißt es in Neuzelle. - Hehe, bleibt abzuwarten, wann die Fa. Klosterfrau sich dem Brauerbund anschließt.
Die Bezeichnung "Bier" ist in Deutschland Getränken vorbehalten, die gemäß dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut werden.
Der Spiegel hat auch schon sauberer recherchiert, aber diese Tradition haben sie ohnehin spätestens mit Einführung ihrer Internetseite abgeschafft.
- Ein Gesetz Namens "Reinheitsgebot" gibt es nicht, auch nicht in Bayern.
- Bier das in Deutschland gewerblich in Verkehr gebracht wird, muss grundsätzlich nach dem bundesweit geltenden Biergesetz gebraut werden. Oder erheben wir einzelne Bundesländer mit ihren gesetzlichen Extrawürsten jetzt in den Stand der Alleinvertretungsberechtigung?
- Am amüsantesten finde ich immer Hefeweizen(!)bier, das "streng getreu dem bayerischen Reinheitsgebot von 1516" ("nur Gerste, Hopfen und Wasser") zu sein behauptet. Wer so einen Schwachsinn als Verbraucherschutz gutheißt, hat entweder nicht mehr alle Tassen im Schrank oder das logische Denkvermögen eines Mastfasans.
Ausnahmen gelten nur für Traditionsbiere, die seit Jahrhunderten nach überliefertem Rezept brauten.
Interessant, das ist mir neu. Soll das eine Anspielung auf Berliner Weiße sein? Weiß jemand, wo diese Ausnahme gesetzlich manifestiert sein soll?
Auch ausländische Brauereien dürfen Biere mit Zusatzstoffen brauen und in Deutschland verkaufen.
Das dürfen Deutsche freilich ebenfalls, solange sie nicht auf die Idee kommen, etwas anderes zuzufügen als das, was dem schwammigen "Klärmittelparagraphen" des Biergesetzes entspricht.
Mit dieser Regelung wollten die deutschen Brauer ursprünglich den Ruf ihrer Marken schützen.
Genau, vor allem für den Export, bei dem man nämlich mit den sorgfältig geschützten Marken nicht nur machen darf, was immer einem gefällt, sondern auch macht. Und zwar allen voran jene, die im Brauerbund den "Lobbyausschuss Reinheitsgebot" besetzen...
(Das) Reinheitsgebot von 1516 - immerhin das älteste Lebensmittelrecht der Welt
Wenn ich so einen Gehirndurchfall schon lese, werde ich zum Alkoholiker. Allmählich sollte ich wirklich mal mit dem Drumrum um das Forum beginnen - die erste Seite wird die sein, die den Mythos "Reinheitsgebot" ein für allemal entlarvt, damit man fortan nur noch einen Link setzen und es nicht periodisch repetieren muss.
Würde er drei Kilometer weiter östlich in Polen brauen, wäre der Verkauf unter der Bezeichnung "Bier" in Deutschland legal.
Genau, soll er doch nach Polen gehen, wer will schon so einen renitenten Arbeitgeber und Steuerzahler im Land haben, der einfach mit Jahrhunderte, ach was sag ich, Jahrtausende alten Traditionen bricht und billigen Zucker oder ekelige Kräuter in sein Bier panscht! So einer ist doch bei den Polen viel besser aufgehoben! Jawoll!
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) will Fritsche deshalb eine Ausnahmegenehmigung erstreiten.
Hoffen wir, dass er sie bekommt, dann ist wieder eine Hürde genommen auf dem Weg zum letzten Dolchstoß. ICH möchte jedenfalls anno 2016 über alles mögliche diskutieren, aber sicher nicht mehr über ein dann vermeintlich seit 500 Jahren geltendes vermeintliches Verbraucherschutzinstrument.
Wir sind hier doch nicht bei Asterix und Obelix
Genau, in Deutschland wird nicht aus dem Glied getanzt. Hier steht man sauber formatiert in symmetrisch angeordneten Hundertschaften auf großen Flächen und applaudiert nur nach Aufforderung. Und natürlich nur einem.
Er hält den Brandenburger Bierkrieg eher für eine geschickte Marketing-Strategie.
Sicher tut er das, und zwar zu Recht, da die seines Vereins sich ja mehr und mehr als Lächerlichkeit erweist, insbesondere wenn man an die etlichen "coolen" Mixgetränke denkt, mit denen seine größten Mitglieder dem sorgsam und selbst gehorteten 500-Jahre-Staub anzuschütteln suchen...