Um mal die Fakten ein bisschen deutlicher darzustellen:
1) Handwerksordnung:
Anlage B Abschnitt 1 der HwO gültig seit 01.01.2004
Mit der Handwerksnovelle 2003 wurden 53 Handwerke vom Meisterzwang befreit. Die darin verzeichneten Handwerke können nun auch
!!!!! ohne Meisterbrief und ohne Gesellenbrief !!!!!
selbständig ausgeübt werden.
Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung - Zulassungsfreie Handwerke:
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27. Raumausstatter
28. Müller
29. Brauer und Mälzer
30. Weinküfer
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Also: "JEDER" darf maelzen und brauen wie er lustig ist !
2) Wenn das Bier verkauft werden soll muss ein Gewerbe angemeldet werden und es ist der Handwerkskammer zu melden.
3) Solange es sich um einen Familienbetrieb handelt
( also keine zusätzlichen Arbeitnehmer) ist KEINE TÜV-Zulassung der Brauanlage nötig.
4) Feuerungsanlagen (ich denke da an Gasbrenner) unterliegen NICHT der Aufsicht des Bezirksschornsteinfegers, da es sich hier um Prozesswaerme handelt. Der "Schwarze" guckt ja auch nicht in euer Auto ;-) . Eine Zünsicherung sollten sie natuerlich haben.
5) Ansonsten ist der Bau einer Brauerei natuerlich weiterhin dem Zollamt und den Baubehoerden zu melden.
Sollte ich mich in den oben genannten Punkten irren, ich lass mich gerne eines Besseren belehren.
Gruss
Arji
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