Zitat:
würde mich auch sehr interessieren. Bin mal gespannt, welche Auflagen erfüllt werden müssen. Ein Kollege, der lediglich Tierfutter vermarktet, mußte seine ganze Garage incls. Wände fliesen! Sonst hätte er keine Genehmigung erteilt bekommen. So ähnlich wird es uns auch gehen, denke ich!
Oder noch schlimmer kommen. Ich meine mich zu erinnern, daß standartisierte Pfannen und Kessel, etc. den Spaß noch vergrößern. Jedenfalls wird der durchschnittliche Gewerbeamtsbeamte (nicht ganz zu unrecht) bei dem Anblick einer Heimbrauanlage aus recycelten Kegfässern und einer Gegenstromkühlanlage, die unter maßgeblicher Verwendung eines handelsüblichen Gartenschlauchs zu Stande gekommen ist, unter Umständen leicht aus der Fassung geraten.
Um es mal überspitzt zu formulieren: wenn ich mich selbst und meine Freude vergifte ist das (wie geistreich) mein Bier, aber wenn Du damit Restaurants belieferst, finde ich das mit den Auflagen prinzipiell schon OK (klar gibt es haufenweise Übertreibungen, die einfach nur ärgerlich sind).
Wenn Du eine Brauerei aufmachen willst, würde ich vermuten, das Du tatsächlich professionelles Equipment (zu professionellen Preisen...) und eine entsprechende Unterkunft brauchst - meistens muß die dann auch noch in einem Gewerbegebiet liegen (in sofern hat der Nachbar mit der gefliesten Garage noch Glück gehabt und selbst wenn man die Anlage im Wohngebiet durchbekäme, wäre in diesem unseren Lande bei der ersten Anwohnerbeschwerde wg. Geruchsbelästigung Schicht am Schacht).
Alles nicht so einfach, wie auch ich gehofft hatte, nachdem mein erstes Bier auf meinem Geburtstag auch super angekommen ist... .
Unmöglich scheint es allerdings auch nicht zu sein: ein Bekannter hat vor ein paar Jahren eine kleine, fast unbekannte Senfmühle geerbt und der Laden brummt (lokale Spezialität und so, ein Markt ist da im Moment scheinbar durchaus für da; ist auch wirklich saulecker).
Aber wie gesagt: der hat die komplette (professionelle) Ausrüstung für den bekannten Apfel und das Ei bekommen, weil der Inhaber, bei dem seine Familie seit Jahren Senf kauft, keinen Nachfolger hatte und ganz begeistert war, daß besagter Bekannter die Senfherstellung übernehmen wollte.
Seitdem suche ich nach einem betagten, alleinstehenden Braumeister, dem Tränen der Rührung in die Augen steigen, weil er seine gut laufende Gasthausbrauerei mit fest etablierter Stammkundschaft, für die er keinen Nachfolger findet, endlich für Freibier für den Rest seines Lebens, oder so, einem übermotivierten Braudilletanten ohne nennenswerte betriebswirtschaftliche Kenntnisse (also mir) anvertrauen kann.
So, falls Du immer noch nicht entmutigt bist - solltest Du es vielleicht doch versuchen ;-))). Einige Ex-Forumsmitglieder haben durchaus versucht, den Sprung in die Professionalität zu wagen (zB Burkhardt der Vogt: http://www.brauherr.de/bierforum/artikel/2731.3/zutaten_andere/dosierung_von_gewuerzen_kraeutern.html), vielleicht kannst Du da ein paar komkretere Tips bekommen (wenn Du nicht in deren Revier "wilderst").
Bock hätte ich auf sowas ja wirklich, aber ich fürchte, da muß man dann schon etwas größer einsteigen und da muß es dann auch nach ein paar Jahren noch funktionieren, wenn der Hype vorbei ist.
Seufz
Tim
P.S.: Zum Thema "in Verkehr bringen" ist noch zu sagen, daß dies nichts mit dem Vertrieb zu tun hat!
"In Verkehr bringen" meint zB einem Kumpel als Geburtstagsgeschenk das Bier zur Fete zu brauen und bei diesem dann auszuschenken!
Das heißt "in Verkehr bringen" beginnt, sobald das Bier die heimischen vier Wände (bzw. das Grundstück) des Hobbybrauers verläßt, egal ob zu komerziellen Zwecken oder nicht - für dieses Bier sind strengenommen Steuern zu entrichten!!!
Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter, aber lasst Euch zur Not eine Ausrede einfallen, falls jemand versucht Euch ans Bein zu pinkeln.
Scheiß Paragrafendschungel, trotzdem AzgS!
Tim