Zitat:
Haben wir hier mal einen Juristen unter Euch,
Ich bin zwar kein Jurist, aber Gesetze lesen kann ich trotzdem:
Biersteuergesetz von 1993, §1, Absatz 2, Satz 1:
Bier ... sind die Erzeugnisse der Position 2203 der kombinierten Nomenklatur
In der betreffenden Nomenklatur, die in der EWG-Verordnung 2658/87 deklariert ist, steht unter der Position 2003
Bier aus Malz,
ferner ist Bier in der Einleitung des Abschnittes als zugehörig zur Gruppe
alkoholischer Getränke
zu rechnen, und zwar mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 0,5%.
Die (vor allem steuerlichen) Besonderheiten für alkoholfreies Bier erschließen sich mir daraus nun noch nicht, aber die sind ja auch nicht Thema.
Wie auch immer: Genauer wird "Bier" dort nicht beschrieben. Offenbar wird von der EU-Gesetzgebung "Bier" als durch Überlieferung hinreichend definiert angenommen, also verlassen auch wir uns dabei auf unser tradiertes Wissen, welches besagt, dass Bier ursprünglich ein durch Einwirkung von Mikroorganismen aus einem Gemisch von wasser und vorwiegend stärke- (z.B. Brot) bzw. zuckerhaltiger (z. B. Honig, Datteln usw.) Substanz gewonnenes alkoholisches Getränk ist.
Demnach ist Bier im Sinne des Biersteuergesetzes ein durch Vergärung eines aus zucker- und/oder stärkehaltigen Zutaten unter Zugabe von Malz gewonnenen Ausgangsmaterial hergestelltes alkoholisches Getränk mit einem Alkoholgehalt von mindestens 0,5%. Mehr ist also für die Steuerentstehung nicht entscheidend.
Zitat:
der uns sagen kann ob nun z.B. Kirschbier ein Bier ist
Für das Finanzamt: Ja.
Zitat:
und wie es da mit der Steuer aussieht ?!?
Wie ich schon sagte: Für dich bis 2hl frei, darüber für den Eigenbedarf ca. 0,44 Cent je°P und Liter und für Fremdbedarf (verschenken, verkaufen usw.) knapp 0,9 Cent je °P und Liter.
Die Absonderlichkeiten des so genannten Reinheitsgebotes hat man bereits 1993 von der steuerlichen Behandlung entkoppelt (nun brauen nämlich auch Drecks und Co. unter Verwendung von Konservierungsstoffen und anderen in Deutschland ob der Reinlichkeit untersagten Stoffen - und zwar für den Export in jene Länder, die immer denken, das deutsche Bier sei ja ganz besonders rein, und zahlen dafür dennoch ganz brav Steuern), sie finden sich im Biergesetz, wo es freilich über die genannten Absurditäten:
[Diese] Vorschriften ... finden keine Anwendung für diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen (Hausbrauer).
Jetzt dürfte ich mich durch das Zerschlagen jeder Hoffnung zwar unbeliebt gemacht haben, aber ich setze auf folgende Theorie: Je mehr von uns ganz legal Steuern zahlen und die Ämter mit ihren popligen 201-Liter-Anmeldungen und den daraus resultierenden Neuneurofuffzich beschäftigen, umso mehr zahlt der Staat an Verwaltungsaufwand drauf, so dass er eines Tages sagen wird: Scheiß drauf, sollen sie doch selber brauen.
Von meinen letztjährigen 18 Euro Steuererträgen hat der Zoll schon allein ca. 5 Euro an Porto gezahlt und die Amtsfrau ca. 2 Stunden arbeiten müssen, den Laufburschen, das Archiv, die Poststelle und die Kosten für mir übersandte Vordrucke noch nicht mal mitgerechnet. Ich muss schon sagen, die Steuern zahl ich gern, für die mir so viel geboten wird ;-)
***Bearbeitet von David am 15.03.2004, 14:21.***