Erstmal Grüße an alle Hobbybrauer!
Braue seit etwa 10 Jahren mehr oder weniger regelmäßig Bier, habe also schon die eine oder andere Erfahrung gesammelt.
Auf eurer Seite bin ich eher zufällig gelandet, und diese Gelegenheit wollte ich mal dazu nutzen, mich nach dem neuesten Stand der juristischen Grundlagen des Hobbybrauens zu erkundigen. Ich persönlich habe mich noch nie beim Hauptzollamt gemeldet bzw. eine Biersteuererklärung losgeschickt, zumal die Fällige Steuer sowieso lächerlich gering wäre.
Frage: Hat sich bis heute etwas an der Anmeldepflicht für Hausbrauer geändert, bzw. gehe ich recht in der Annahme, daß das sowieso niemanden juckt?
Für Antworten vielen Dank,
fb.