Hallo Gustl!
Ein "Brennrecht" wirst Du kaum erwerben können, da neue nicht ausgegeben werden und somit erst eins erworben werden kann, wenn jemand anders seines zurückgibt.
Am einfachsten dürfte es für Dich sein, Dich an einen Brenner in Deiner Nähe zu wenden, der Dir den ganzen Zirkus mit dem Zoll abnimmt. Bei einer "Abfindungsbrennerei" (die mit dem "Brennrecht") darf die Maische nicht nachgezuckert werden, weil anhand der Maischeangaben, die zu versteuernde Alkoholmenge errechnet wird.
Bei einer "Verschlußbrennerei" wird der destillierte Alkohol und seine Konzentration gemessen, daher darf nachgezuckert werden. Allerdings sind Verschlußbrennereien eher größere Brennereien.
...von anderen "Verschlußbrennereien", die vor dem Brand die Rolläden "verschließen", wollen wir hier lieber nicht reden... ;-)
Öh...um welche Menge Maische handelt es sich denn da?
Uwe
(Quelle: Schmickl, "Schnaps brennen als Hobby")