Hallo Mitbrauer!
Ich habe mir gerade mal o.g. Gesetz durchgelesen! Zu finden ist es hier:
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1993/19931400.A10.HTML
Das ist ja unglaublich! Da wird ja nach wie vor gegängelt ohne Ende! Ich hatte gedacht, das Reinheitsgebot von 1516 wäre aufgehoben!
Die einzigen Abweichungen zu 1516 sind bei obergärigem Bier die Verwendbarkeit von jeglichem Malz, die Verwendbarkeit von Zucker und die Zusatzmöglichkeit von "Süßstoffen" (!!!!).
Das ist doch unverschämt! Wenn Du (gewerblich) Rohfrucht verbraust, wanderst Du in den Knast, aber wenn Du (erwiesenermaßen) gesundheitlich bedenkliche Süßstoffe ins Bier schüttest ist alles o.k..
Wo sind wir denn? Und die Auflagen zum Hopfenhandel sind ja nahe an den Auflagen für die Pharmaindustrie!
[Sorry habe mich gerade sehr geärgert!]
Armes Deutschland!
Gruß Burkhart
Schlossbrauerei Dillendorf
(Biere die es einmal gab...)